Gesetze / 2. AAÜG-Änderungsgesetz

AAÜGÄndG 2

Art 10 Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik Deutschland

Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.

Art 11